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Förderung für Ladestationen: gewerblich und privat in 2022

Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, die Elektroautos und die dazugehörige Ladeinfrastruktur anschaffen, treiben die Mobilitätswende in Deutschland voran. Wir geben einen Überblick über die gewerblichen und privaten Fördermöglichkeiten im Jahr 2022.

Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, die Elektroautos und die dazugehörige Ladeinfrastruktur anschaffen, treiben die Mobilitätswende in Deutschland voran. Um einen Anreiz für diesen Ausbau zu bieten, haben Bund und Länder einige Förderprogramme auf den Weg gebracht, die finanzielle Vorteile mit sich bringen, sobald Ladestellen unter gewissen Voraussetzungen installiert werden. Hier gibt es jedoch immer wieder Veränderungen, die abhängig von den aktuellen politischen Beschlüssen sind. Wir geben einen Überblick über die gewerblichen und privaten Fördermöglichkeiten im Jahr 2022.

Welche Ziele sollen mit der Förderung für Ladestationen verfolgt werden?

Die Elektromobilität ist die Zukunft der individuellen Fortbewegung. Immer mehr Automobilfirmen planen, ihre Produktion vorrangig auf Elektroautos umzustellen, die Nachfrage seitens der Verbraucher steigt seit Jahren. Kombiniert man die Zahl der rein elektrische Autos mit Brennstoffzellenfahrzeugen und Plug-In-Hybriden, hat Deutschland im Sommer 2021 die Marke von einer Million zugelassener Fahrzeuge erreicht – die mit Abstand meisten Neuzulassungen wurden dabei in den letzten beiden Jahren vorgenommen. Allem voran fehlt es beim Umstieg auf die Elektromobilität jedoch an Ladestationen – sowohl im öffentlichen Raum als auch für private Wohngebäude und Unternehmen. Ziel ist es, dass Menschen beim Besuch im Supermarkt, im Restaurant oder bei Freunden problemlos ihr Fahrzeug laden können und sich demnach so wenig Gedanken über das Laden machen müssen wie aktuell über das Tanken. Durch finanzielle Anreize sollen Unternehmen und Privatpersonen nun davon überzeugt werden, Ladesäulen oder Wallboxen für ihre Elektrofahrzeuge anzuschaffen und somit das bundesweite Ladenetz zu verbessern.

Förderung von Ladestationen in Nordrhein-Westfalen (NRW) - Private und gewerbliche Ladepunkte fördern lassen

Bis vor kurzem hat das Land NRW im Rahmen der Förderprogramms “Emissionsarme Mobilität” lediglich noch Unternehmen und Kommunen bei der Errichtung von Lademöglichkeiten und damit verbundenen Baußmaßnahmen (z.B. Kennzeichnung, Lastmanagement, Tiefbau und Montage) unterstützt.

Seit dem 01. April 2022 hat das Land Nordrhein-Westfalen jedoch ein neues Förderprogramm aufgelegt, das sowohl Unternehmen, Gemeinden wie auch Privatpersonen zur Verfügung steht. 

Im Rahmen des Programms “progres.nrw - Emissionsarme Mobilität” fördert das Land hier den Erwerb, die Errichtung und Netzanschluss von neuen stationären und steuerbaren Ladepunkten mit bis zu 1.500,00€ für Privatpersonen und Unternehmen pro Ladepunkt. Des weiteren werden Ladepunkte mit über 50 Kilowatt Ladeleistung mit bis zu 250€ / kW bezuschusst. 

Gegenstand der Förderung: Bei der Förderrichtlinie progres.nrw sind alle Leistungen für die Errichtung von ein oder mehreren Ladepunkten förderfähig. Dazu gehören neben der Ladesäule oder Wallbox auch Lastmanagement- und Energiemanagementsysteme, Kennzeichnung und Parkplatzmarkierungen, Baumaßnahmen, sowie die Montage, Inbetriebnahme und Netzanschluss der Ladestation(en).

  • Ladesäule / Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme,
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten,
  • Energiemanagementsysteme
  • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung,
  • Anfahrschutz, Beleuchtung,
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche,
  • Montage und Inbetriebnahme,
  • Netzanschluss und
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses.

Antragsberechtigt für die Förderung: Neben natürlichen Personen wie Privatpersonen oder auch Wohnungseigentümergemeinschaften, sind auch natürliche Personen mit freiberuflicher Tätigkeit, Einezelunternehmer, Personengesellschaften, juristische Personen und Gemeinden antragsberechtigt. Im Gegensatz zu früheren Fördermodellen wird hier nicht mehr zwischen den Antragstellern unterschieden.

  • natürliche Personen als Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften
  • natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelnunternehmen
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben

Voraussetzung für die Förderung: Die Ladeleistung des Ladepunkts muss mindestens 11 Kilowatt betragen mit ökologischer Herkunft des Stroms. Im Sinne der Förderung bedeutet das entweder einen Grünstrom-Liefervertrag (Ökostrom aus erneuerbaren Energien) oder eigenerzeugter regenerativer Strom (z.B. aus der eigenen Photovoltaik-Anlage). 

  • Ladeleistung: mindestens 11 Kilowatt (kW)
  • Stromherkunft (siehe Förderhöhe): Grünstrom-Liefervertrag oder eigenerzeugter regenerativer Strom (z.B. PV-Anlage)

Ablauf der Förderung: Vor Beginn der Maßnahme müssen Sie sich ein Angebot einholen und selbiges zusammen mit dem ausgefüllten Förderantrag im Online Portal hochladen. Nach erfolgter Prüfung und Erhalt des Zuwendungsbescheids können die Maßnahmen umgesetzt werden. Anschließend werden die Rechnungen hochgeladen und die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nach getätigter Prüfung seitens des Land NRW.

Wichtig: Die Maßnahme darf nicht vor Bewilligung der Förderung begonnen werden.

Mehr Informationen zum Förderprogramm:

progres.nrw - Förderinformationen

progres.nrw - Fragen und Antworten

progres.new - Elektronisches Antragsformular

Quelle: elektromobilitaet.nrw / Stand April 2022 / Alle Angaben sind ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Förderung für Ladestationen: gewerbliche Optionen

Für Unternehmen gibt es aktuell mehrere Förderprogramme, die bei der Errichtung von Ladesäulen oder Wallboxen finanzielle Unterstützung versprechen:

Möglichkeit 1: Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bietet Unternehmen und Kommunen die Möglichkeit, Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 kW fördern zu lassen. Diese müssen dabei nicht öffentlich zugänglich sein, sondern können für Mitarbeiter und Kunden genutzt werden. Maximal 900 Euro pro Ladepunkt können Unternehmen hier erhalten, sofern die Fördersumme maximal 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben nicht überschreitet. Für Unternehmen liegt der maximale Zuschuss pro Standort 45.000 Euro, Kommunen erleben hier keine Begrenzung.

Voraussetzungen für die Förderung: Der Einbau der Ladepunkte muss durch ein Fachunternehmen erfolgen und die Ladestation muss ab Inbetriebnahme mindestens 6 Jahre für das Laden von Elektroautos verwendet werden.

Möglichkeit 2: Ladeinfrastruktur vor Ort (KMU Förderung)

Noch bis Ende 2022 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wie zum Beispiel Einzelhändler, Restaurants oder Hotels diese Fördermöglichkeit der Bundesregierung in Anspruch nehmen. Bis zu 80 % der Gesamtkosten für die Errichtung der Ladeinfrastruktur können hier gefördert werden, der Gesamtbetrag dieser Förderung liegt bei maximal 200.000 Euro pro Unternehmen. Welche Unternehmen zu den KMU gehören, ist in der EU-Richtlinie KMUs festgehalten.

Voraussetzungen für die Förderung: Die Ladepunkte müssen für Gäste zur Verfügung gestellt werden. Unternehmen müssen Roaming, Ad-Hoc-Laden und vertragsbasiertes Laden ermöglichen und die Ladestationen mindestens 6 Tage in der Woche für 12 Stunden zur Verfügung stellen. Sind die Ladestellen nicht dauerhaft zugänglich, wird die Förderung jedoch auf 50 % gesenkt. Eine weitere Voraussetzung ist die Stromversorgung durch erneuerbare Energien – hier darf aber auch die eigene PV-Anlage verwendet werden.

Förderung für Ladestationen: private Optionen

Die Förderung privater Anschaffungen von Ladepunkten läuft Ende 2021 zunächst aus. Die beliebte Förderung der KfW, bei der die Anschaffung einer Wallbox mit 900 Euro gefördert werden konnte, wurde ausgeschöpft. Laut Angaben des Bundes ist das Wiederaufleben des Programms Aufgabe der neuen Bundesregierung, die aktuell noch in den finalen Zügen der Verhandlungen steht. Hier bleibt Privatpersonen also nur übrig, auf neue Beschlüsse zu warten. Nutzen Sie beispielsweise ein elektrisches Firmenfahrzeug, können Sie eine Wallbox unter Umständen über den Arbeitgeber fördern lassen. Indem der Arbeitgeber die Installation in Auftrag gibt, profitiert er von der entsprechenden Förderung für Unternehmen. Hier gibt es inzwischen einige Unternehmen, die diesen Weg mit ihren Mitarbeitern gehen.

Immer auf dem Laufenden bleiben mit LLM Ladelösung

Die Anreize zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektroautos sind für Unternehmen inzwischen durch einige Optionen gegeben. Da die Voraussetzungen vergleichsweise gering sind, lohnt es sich in jedem Fall, sich detailliert über die Fördermöglichkeiten zu informieren. Privatpersonen haben aktuell kaum Möglichkeiten, ihre Wallboxen oder Ladesäulen fördern zu lassen, sodass hier die Erwartungen an die neue Bundesregierung hoch sind. Planen Sie die Errichtung von Ladepunkten in Ihrem Unternehmen oder Ihrem Wohnhaus, sprechen Sie unsere Mitarbeiter gerne auf das Thema Förderung an. Wir halten uns und Sie immer auf dem Laufenden und informieren uns über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Ladeförderung.

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